Der Familienverband verfolgt den Zweck, den Zusammenhalt der Familie zu fördern, gemeinsame Anliegen zu vertreten und Mitglieder der Familie zu unterstützen.
In Verfolgung seines Zwecks unterstützt der Familienverband die Pflege der Beziehungen der Familienmitglieder untereinander, er veranstaltet Familientage und sorgt für eine Benachrichtigung aller Mitglieder über Familienahngelegenheiten.
Der Familienverband vertritt die gemeinsamen Interessen der Familie und ihrer Mitglieder gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Behörden. Er sorgt für die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Tradition der Familie.
Soweit es in seinen Kräften steht, unterstützt der Verband hilfsbedürftige Familienmitglieder.
Der Verband führt ein gemeinsames Familienarchiv, in welchem historisches, archivarisches und genealogisches Material über die Familie, Publikationen von Mitgliedern oder über Mitglieder der Familie, Photographien oder anderes interessierendes Material aufbewahrt und für Zwecke der Familienforschung und der Wissenschaft zugänglich gemacht wird.
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